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BVerwG - Entscheidung vom 13.10.2000

8 B 184.00

Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ); der gerügte Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) ist nicht in [...]
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