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BVerwG - Entscheidung vom 25.10.2000

3 B 69.00

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie ist nicht innerhalb der durch § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten nach Zustellung des Berufungsurteils begründet worden. Das angefochtene Urteil ist den [...]
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