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BVerwG - Entscheidung vom 27.10.2000

5 C 34.99

Das am 15. Juni 2000 verkündete Urteil enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung der Gesetzesnorm eine offenbare Unrichtigkeit in den Urteilsgründen. Dieser Fehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu [...]
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