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BVerwG - Entscheidung vom 07.11.2000

4 B 71.00

Die Beschwerde ist nicht zulässig. Das Vorbringen der Beschwerde weist entgegen der gesetzlichen Darlegungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht in schlüssiger Weise einen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 [...]
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