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BVerwG - Entscheidung vom 13.11.2000

8 B 240.00

Die von dem Kläger persönlich eingelegte Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sich vor dem Bundesverwaltungsgericht jeder Beteiligte gemäß § 67 Abs. 1 VwGO durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer [...]
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