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BVerwG - Entscheidung vom 13.11.2000

11 B 58.00

Die Beschwerde ist unbegründet. Die für die Zulassung der Revision allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt der Rechtssache nicht zu. Dieser Zulassungsgrund liegt nur [...]
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