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BVerwG - Entscheidung vom 14.11.2000

3 B 169.00

Die Beschwerde des Klägers ist als unzulässig zu verwerfen, weil der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs nach § 152 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - nicht der Beschwerde an das [...]
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