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BVerwG - Entscheidung vom 07.12.2000

7 B 141.00

Die Beschwerde der Kläger zu 2 und 3 ist wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Beschwerde unzulässig (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO ). Ihr Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO hat keinen [...]
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