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BVerwG - Entscheidung vom 12.12.2000

8 B 235.00

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der vom Kläger allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegt nicht vor. Die Beschwerde macht schon nicht hinreichend deutlich, welche prozessuale Pflicht [...]
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