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BVerwG - Entscheidung vom 13.12.2000

8 B 251.00

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ihr Vorbringen ergibt nicht die geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision. 1. Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) setzt eine [...]
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