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BVerwG - Entscheidung vom 03.11.2000

2 B 69.00

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der vom Kläger geltend gemachte Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - liegt nicht vor, weil sich die von der Beschwerde [...]
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