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BVerwG - Entscheidung vom 09.11.2000

5 A 1.00

Der Antrag auf Wiederaufnahme ist unzulässig, weil der Kläger keinen Grund vorgetragen hat, der nach dem Katalog der §§ 579 und 580 ZPO in Verbindung mit § 153 VwGO die Wiederaufnahme rechtfertigen könnte. Darüber [...]
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