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BVerwG - Entscheidung vom 11.12.2000

1 B 173.00

Die Beschwerde ist unzulässig, weil die Kläger die Frist zu ihrer Einlegung (§ 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO ) nicht eingehalten haben. Die Berufungsentscheidung wurde den damaligen Prozessbevollmächtigten der Kläger am 9. [...]
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