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BVerwG - Entscheidung vom 17.03.2000

8 B 287.99

Normen:
VermG § 30a
VwGO § 55 § 132 Abs. 2 Nr. 1 § 138 Nr. 5
GVG § 169 Satz 1

Fundstellen:
NJW 2001, 698
NVwZ 2000, 1298
VIZ 2000, 537

Die Beschwerde ist unbegründet. Weder liegt die behauptete Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) noch kommt der Rechtssache die [...]
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