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BVerwG - Entscheidung vom 29.06.2000

1 C 25.99

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 19 Abs. 3
AuslG § 59 Abs. 2 §§ 74 a 82 Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 § 83
AsylVfG § 18a
Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (BGBl 1956 II S. 411/934) Art. 13, 38
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Bahrain über den Luftverkehr vom 18. Juni 1991 (BGBl 1993 II S. 818) Art. 3 Abs. 3

Fundstellen:
BVerwGE 111, 284
DVBl 2000, 1548
DÖV 2001, 33
NVwZ 2000, 1424
ZAR 2000, 274

I. Die Klägerin, ein in Bahrain ansässiges Luftfahrtunternehmen, beförderte am 10. Juli 1997 einen sri-lankischen Staatsangehörigen von Abu Dhabi nach Frankfurt am Main. Bei der Ankunft verfügte er über keine gültigen [...]
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