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BVerwG - Entscheidung vom 13.04.2000

7 C 47.98

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 33 Abs. 4
KrW-/AbfG § 13 Abs. 4, § 41 Abs. 1, 3 Nr. 1
Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftige Abfälle - BestbüAbfV - vom 10. September 1996 - BGBl I S. 1366) Anlage 2
AbfG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3, § 5a Abs. 2
Verordnung Nr. 259/93 (EWG) Art. 4 Abs. 3, Art. 7 Abs. 4, Art. 13 Abs. 2
Richtlinie 91/689/EWG Art. 1 Abs. 4
rheinland-pfälzisches Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz (LAbfWAG Rheinland/Pfalz) § 8 Abs. 2, 4, 5, § 9 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2000, 1347
JuS 2001, 303
NVwZ 2000, 1175
UPR 2001, 25

I. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach dem rheinland-pfälzischen Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz (LAbfWAG) verpflichtet ist, Werkstattrückstände, die sie in Rheinland-Pfalz einsammelt, der [...]
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