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BVerfG - Entscheidung vom 24.02.2000

2 BvR 2352/99

Normen:
GG Art. 103 Abs. 2

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche verfassungsrechtliche [...]
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