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BVerfG - Entscheidung vom 18.12.2000

2 BvR 1706/00

Normen:
StPO § 329 Abs. 4

Fundstellen:
NJW 2001, 1341
NStZ 2001, 209

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft zur Erzwingung der Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung (§ 329 Abs. 4 StPO ). I. 1. Der [...]
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