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BVerfG - Entscheidung vom 01.03.2000

2 BvR 2049/99

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2

Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde wirft weder grundsätzliche verfassungsrechtliche [...]
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