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BVerfG - Entscheidung vom 16.02.2000

2 BvR 1601/94

Normen:
StrRehaG § 1

Fundstellen:
DVBl 2000, 900
VIZ 2000, 376

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihr keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt und die Annahme auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten [...]
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