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BVerfG - Entscheidung vom 18.08.2000

1 BvQ 23/00

Normen:
GG Art. 8 Abs. 1
VersG § 15 Abs. 1
BVerfGG § 32 Abs. 1

Fundstellen:
DVBl 2000, 1605
NJW 2000, 3053
NVwZ 2000, 1405

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 [...]
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