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BVerfG - Entscheidung vom 25.07.2000

2 BvR 1041/00

Fundstellen:
DStZ 2000, 830
DStZ 2001, 129

Die Verfassungsbeschwerde wirft keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen auf. Da sie aus Gründen ihrer Subsidiarität keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, liegen auch die Voraussetzungen des § 93a [...]
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