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BVerfG - Entscheidung vom 22.05.2000

2 BvR 291/92

Fundstellen:
NJW 2000, 3557

Die Annahmevoraussetzungen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG ) liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]), denn die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Soweit sie sich gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg richtet, ist [...]
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