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BSG - Entscheidung vom 16.08.2000

B 11 AL 105/00 B

Normen:
SGB III § 155 Nr. 1, § 155 Nr. 2

Die Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des ) 169 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) als unzulässig zu verwerfen. Ihre Begründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen; denn die allein als Zulassungsgrund [...]
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