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BSG - Entscheidung vom 04.12.2000

B 11 AL 213/00 B

Normen:
AFG § 117 Abs. 4 S. 2
BGB § 185 Abs. 2, § 362 Abs. 2
SGB X § 31, § 115

Die Beschwerde ist nicht zulässig, denn die Beschwerdebegründung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 160a Abs 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz >SGG<). Die als Zulassungsgrund geltend gemachte grundsätzliche [...]
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