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BSG - Entscheidung vom 01.08.2000

B 9 SB 24/00 B

Normen:
SGB I § 62, § 65 Abs. 1 Nr. 2
SGG § 62, § 110, § 133, § 160a Abs. 2 S. 3, § 202
ZPO § 47, § 551 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
NZS 2001, 221

Die Beschwerde ist unzulässig, weil Revisionszulassungsgründe iS des § 160 Abs 2 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) nicht in einer der Formvorschrift des § 160a Abs 2 Satz 3 SGG entsprechenden Weise dargelegt bzw bezeichnet [...]
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