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BPatG - Entscheidung vom 11.04.2000

27 W (pat) 108/99

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 § 23 Nr. 2

Fundstellen:
BPatGE 43, 52
BlPMZ 2000, 343
GRUR 2000, 1050
MarkenR 2000, 377

I. Die Bezeichnung 'Cloppenburg' soll für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen sämtlicher Klassen (1 bis 42) als Marke geschützt werden. Die Markenstelle für Klasse 25 des Patentamts hat durch eine Beamtin des [...]
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