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BGH - Entscheidung vom 20.09.2000

3 StR 334/00

Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat im Schuldspruch aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 26. Juli 2000 keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten [...]
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