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BGH - Entscheidung vom 06.09.2000

3 StR 276/00

Der Generalbundesanwalt hat in seinem Antrag auf teilweise Aufhebung des Urteils ausgeführt: 'Zu Recht macht die Verteidigung dagegen als einen Mangel der Urteilsgründe geltend, daß sich diese nicht damit befassen, ob [...]
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