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BGH - Entscheidung vom 23.08.2000

2 ARs 212/00; 2 AR 138/00

Die Vorlegung ist unzulässig. Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 StPO liegen nicht vor. Das Amtsgericht Koblenz verkennt, daß kein Streit darüber besteht, welches Gericht für die Erteilung [...]
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