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BGH - Entscheidung vom 25.07.2000

1 StR 286/00

Ergänzend zu dem Vorbringen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Feststellungen des Landgerichts zum Vorsatz des Angeklagten bei den ihm angelasteten Taten beruhen auf insgesamt tragfähigen Grundlagen. [...]
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