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BGH - Entscheidung vom 27.06.2000

1 StR 242/00

Zur Aufklärungsrüge bemerkt der Senat: Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen beziehen sich immer auf den konkreten Rechtsverstoß (Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 72). Die von der Revision genannten [...]
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