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BGH - Entscheidung vom 06.12.2000

1 StR 518/00

Der Angeklagte hat glaubhaft gemacht, daß er die Revisionsbegründungsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt hat. Sein Verteidiger hat bereits mit der Revisionseinlegung die Revision auf den Strafausspruch beschränkt [...]
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