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BFH - Entscheidung vom 05.10.2000

V B 74/00

Normen:
FGO § 90 Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 330

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Wenn --wie hier-- mit der Beschwerde gerügt wird, das Finanzgericht (FG) habe es unterlassen, Zeugen zu vernehmen, muss der Beschwerdeführer nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. [...]
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