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BFH - Entscheidung vom 06.10.2000

III B 16/00

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 202

Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss gemäß § 132 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) zu verwerfen. Die Beschwerde hat keinen Verfahrensmangel entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bezeichnet (§ 115 [...]
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