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BFH - Entscheidung vom 15.02.2000

X B 122/99

Normen:
FGO § 76 Abs. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1082

Die Beschwerde ist unzulässig, weil die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) den nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) geltend gemachten Verfahrensmangel, das Finanzgericht (FG) habe [...]
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