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BFH - Entscheidung vom 14.04.2000

X B 123/99

Normen:
AO § 124

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1325

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht entsprechend den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) begründet worden ist. Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muss der Beschwerdeführer die [...]
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