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BFH - Entscheidung vom 25.05.2000

VI B 100/00

Normen:
FGO § 96 Abs. 2
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1235

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Der gerügte Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) liegt nicht vor. Die Entscheidung der Vorinstanz verletzt nicht den Anspruch der Kläger und [...]
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