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BFH - Entscheidung vom 13.01.2000

VIII B 41/99

Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
FGO §§ 76, 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 744

Die Beschwerde ist unzulässig, da ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) entspricht. 1. Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des [...]
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