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BFH - Entscheidung vom 12.12.2000

III B 61/00

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 634

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben. Es kann dahinstehen, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage, ob ein im Rahmen der unechten Gesamtvertretung [...]
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