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BFH - Entscheidung vom 03.08.2000

III B 3/00

Normen:
AO § 237 Abs. 1, § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
FGO § 69 Abs. 4, § 115 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 291

Die Beschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) erhobenen Divergenzrügen können nicht zur Zulassung der Revision führen, denn das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weicht [...]
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