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BFH - Entscheidung vom 23.06.2000

VIII B 52/99

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1487

Die Beschwerde ist unzulässig und war daher gemäß § 132 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) durch Beschluss zu verwerfen. Denn der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) hat die geltend gemachte Divergenz [...]
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