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BFH - Entscheidung vom 24.08.2000

V B 142/00

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig. Sie ist durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). 1. Nach § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO kann die Nichtzulassung der [...]
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