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BFH - Entscheidung vom 03.02.2000

III B 100/98

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie erfüllt nicht die Begründungsanforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ). 1. Macht ein Kläger die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache geltend (§ 115 [...]
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