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BFH - Entscheidung vom 10.03.2000

VII R 102/99

Die Revision ist unzulässig. Gemäß Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs findet abweichend von § 115 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) die Revision nur statt, wenn sie das Finanzgericht [...]
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