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BFH - Entscheidung vom 20.07.2000

III B 33/00

Normen:
FGO § 62 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 55

Die Beschwerde ist unzulässig und war durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die Beschwerde legt innerhalb der Beschwerdefrist keine der in § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO aufgeführten [...]
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