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BAG - Entscheidung vom 18.01.2000

9 AZN 959/99

Normen:
ArbGG § 40 Abs. 1, 1a
Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesarbeitsgerichts von Kassel nach Erfurt (vom 8. Oktober 1999 - BGBl. I, 1954)
ZPO §§ 85, 233

Fundstellen:
AP Nr. 62 zu § 233 ZPO 1977
BB 2000, 624
DB 2000, 728
NJW 2000, 1669
NZA 2000, 388

I. Die Klägerin verlangt die Auszahlung von 10.389,89 DM Stornoreserve. Im Anstellungsvertrag der Parteien war vereinbart, daß für etwaige Provisionsrückforderungsansprüche eine Sicherheitsrücklage durch Einbehalt von [...]
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