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BAG - Entscheidung vom 12.12.2000

1 ABR 23/00

Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
TVG § 3 Abs. 3
BGB § 611 § 242

Fundstellen:
NZA 2002, 56

A. Zwischen den Beteiligten besteht Streit, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit dem für ihre Niederlassung München gewählten Betriebsrat bezogen auf zehn nach dem 1. Juli 1997 erfolgte Einstellungen von [...]
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