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BAG - Entscheidung vom 19.09.2000

9 AZR 504/99

Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4, § 13 Abs. 2
Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern (vom 21. November 1983 - in der Fassung vom 30. November 1995) § 20 Nr. 3, 4
Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern (vom 21. November 1983 - in der Fassung vom 18. Dezember 1996) § 4 Nr. 3, 4
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV - vom 12. November 1986 - in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 12. Dezember 1994 - und in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 18. Dezember 1996) § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 1, §18

Fundstellen:
BB 2000, 2051
BB 2001, 1156
DB 2000, 1972
DB 2001, 1256
DZWIR 2001, 319
NZA 2002, 221

Die Parteien streiten darüber, ob der beklagte Konkursverwalter Eintragungen auf Lohnnachweiskarten berichtigen muß, die er nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 12. November 1986 [...]
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