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SchlHOLG - Entscheidung vom 09.12.1999

16 W 261/99

Normen:
BRAGO § 48
GKG § 12 Abs. 1 S. 1
ZPO § 3 § 486 Abs. 2

Fundstellen:
AGS 2001, 108
OLGReport-Schleswig 2000, 128

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gemäß §§ 9 Abs. 2 BRAGO , 25 Abs. 3 Satz 1 GKG zulässig. Sie ist überwiegend begründet, allerdings aus anderen als den geltend gemachten Gründen. 1. [...]
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